die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Trekking- und Kanuladen. Bei Änderungen nach der Buchung der Reise können wir Umbuchungsgebühren in Höhe von EUR 25.- pro Umbuchung und Person erheben.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
A) Vor Antritt der Reise
Der Reisveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters etc.
B) nach Antritt der Reise
Der Reiseveranstalter kann ohne einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet seiner Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Wird aus diesem Grunde gekündigt, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in folge vorzeitiger Rückreise oder oder aus sonstigen Dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilpreises.
7. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) die gewissenhafte Reisvorbereitung
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
c) die ordnungsgemäse Erbringung der Vereinbahren Leistungen,
Unsere Haftung ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder Vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir haften nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind, oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleiter nicht Folge geleistet wurde. Da Sport-, Aktiv- und Abenteuerreisen trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Der Teilnehmer ist sich im Klaren darüber, das er selbst die volle Verantwortung bei einer Teilnahme an solchen Reisen für sich trägt. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer, auch bei der Anreise mit dem eigenen PKW. Kommt die gebuchte Reise aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, so werden alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch, auch wenn die Reise schriftlich bestätigt wurde, ist ausgeschlossen. Wir weisen drauf hin, dass wir für mitgenommenes Gepäck keine Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl übernahmen, und empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Deshalb empfehlen wir vor Antritt der Reise im eigenen Interesse eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sowie einer Unfall-, Kranken- und Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen hierzu werden mit der Reisebestätigung versandt.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monates nach vertraglich Vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich Geltend zu machen. Für später eingereichte Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
9. Sonstige Bestimmungen
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst Verantwortlich.
10. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist Verpflichtet, bei einer evtl. auftretenden Leistungsstörung alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung Beizutragen.
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
12. Umweltschutz
Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich, nur dafür vorhergesehene Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen zu benutzen, Vogelniststätten und Kies- oder Sandbänke in gebührendem Abstand zu umfahren, sowie auf Landstarts mit den Booten zu verzichten.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist die Stadt Regensburg (Bayern/Deutschland). |