Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma Trekking- und Kanuladen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zur Zeit gültigen Prospekt genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch die Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung überweisen sie uns 50% des Gesamtbetrages. Bis zum Abfahrtstag ist der Restbetrag unaufgefordert auf unser Konto zu Überweisen. Ist die Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben, erhalten Sie die Reisedokumente. Beim Kanuverleih kann eine Material-Ausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder auf unserem Konto gutgeschrieben ist.

3. Leistungen und Leistungsänderung

Der Umfang der Vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Katalog, sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist der Reiseveranstalter berechtigt die Streckenführung von Fahrten, Unterkünfte und Transportmittel zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsveränderungen im erheblichen Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Berechtigung, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten.

4. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteiles vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:

 

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt

ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt

ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt

ab 9. bis 6. Tag vor Reiseantritt

ab 5 Tag vor Reiseantritt

1 Tag v. Abfahrt oder bei Nichtantritt

10 %

25 %

50 %

75 %

90 %

100 %

(mindestens 25.00 € pro Person)

 

 

die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Trekking- und Kanuladen. Bei Änderungen nach der Buchung der Reise können wir Umbuchungsgebühren in Höhe von EUR 25.- pro Umbuchung und Person erheben.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

A) Vor Antritt der Reise
Der Reisveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters etc.
B) nach Antritt der Reise
Der Reiseveranstalter kann ohne einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet seiner Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Wird aus diesem Grunde gekündigt, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in folge vorzeitiger Rückreise oder oder aus sonstigen Dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilpreises.

7. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) die gewissenhafte Reisvorbereitung
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
c) die ordnungsgemäse Erbringung der Vereinbahren Leistungen,
Unsere Haftung ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder Vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir haften nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind, oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleiter nicht Folge geleistet wurde. Da Sport-, Aktiv- und Abenteuerreisen trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Der Teilnehmer ist sich im Klaren darüber, das er selbst die volle Verantwortung bei einer Teilnahme an solchen Reisen für sich trägt. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer, auch bei der Anreise mit dem eigenen PKW. Kommt die gebuchte Reise aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, so werden alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch, auch wenn die Reise schriftlich bestätigt wurde, ist ausgeschlossen. Wir weisen drauf hin, dass wir für mitgenommenes Gepäck keine Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl übernahmen, und empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Deshalb empfehlen wir vor Antritt der Reise im eigenen Interesse eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sowie einer Unfall-, Kranken- und Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen hierzu werden mit der Reisebestätigung versandt.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monates nach vertraglich Vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich Geltend zu machen. Für später eingereichte Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

9. Sonstige Bestimmungen

Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst Verantwortlich.

10. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist Verpflichtet, bei einer evtl. auftretenden Leistungsstörung alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung Beizutragen.

11. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

12. Umweltschutz

Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich, nur dafür vorhergesehene Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen zu benutzen, Vogelniststätten und Kies- oder Sandbänke in gebührendem Abstand zu umfahren, sowie auf Landstarts mit den Booten zu verzichten.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist die Stadt Regensburg (Bayern/Deutschland).